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K Kitzerow Keramik Miesbach · seit 1982
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  2. AGB

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für den Handel mit Fliesen und Naturstein sowie die Werkleistung Verlegung durch die Kitzerow Keramik GmbH.

Paragraphen

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragsschluss & Angebot
  3. § 3 Lieferung & Versand
  4. § 4 Preise & Zahlung
  5. § 5 Bemusterung
  6. § 6 Verlegeleistungen
  7. § 7 Mängelrechte / Gewährleistung
  8. § 8 Haftung
  9. § 9 Datenschutz
  10. § 10 Schlussbestimmungen
Hinweis. Diese AGB sind ein qualifizierter Entwurf auf Basis marktüblicher Branchenregelwerke (HGB, VOB/B, BGB-Werkvertragsrecht). Vor produktiver Verwendung im Kundenverkehr ist eine anwaltliche Review erforderlich (empfohlen: Kanzlei mit Schwerpunkt Bauwirtschaft Bayern).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Kitzerow Keramik GmbH, Bodenschneidstr. 7, 83714 Miesbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Lieferung von Fliesen, Naturstein und Zubehör sowie über die Erbringung damit zusammenhängender Werkleistungen, insbesondere Fliesen- und Natursteinverlegung.

(2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

(3) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die AGB nur, soweit sie nicht gegen zwingende verbraucherschützende Vorschriften verstoßen; an deren Stelle tritt im Zweifel die gesetzliche Regelung.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Festpreis-Angebote nach erfolgtem Aufmaß sind 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, sofern im Angebot kein abweichender Zeitraum genannt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise an aktuelle Material- und Lohnkosten anzupassen.

(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Angebot sind zulässig, soweit sie den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten und deutlich gekennzeichnet werden.

(4) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

§ 3 Lieferung und Versand

(1) Liefertermine und -fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, Richtangaben. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferausfälle der Hersteller oder nicht rechtzeitige Materialfreigaben durch den Auftraggeber verlängern die Frist entsprechend.

(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(3) Restmengen. Branchenüblich werden Fliesen und Naturstein in Chargen gefertigt bzw. gebrochen. Der Auftraggeber erkennt an, dass Nachlieferungen aus späteren Chargen in Farbton, Zeichnung und Kalibrierung vom ursprünglich gelieferten Material abweichen können. Eine exakte Farbgleichheit über Chargen hinweg ist material­bedingt nicht zusicherbar.

(4) Naturstein-Farbabweichungen. Naturstein ist ein Naturprodukt. Farbton, Adern, Einschlüsse, offene Poren sowie natürliche Maserungsunterschiede sind produktimmanent und stellen keinen Mangel dar. Maßgeblich für die Bewertung einer Lieferung sind die bei Bemusterung gezeigten Originalstücke und der branchenübliche Toleranzrahmen.

(5) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Lager des Auftragnehmers verlässt (Versandkauf) bzw. mit Ablieferung an der Baustelle (Werkvertrag).

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich — soweit nicht anders ausgewiesen — in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager Miesbach, ohne Verpackung und ohne Fracht.

(2) Handelsgeschäfte. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen gewähren wir 2 % Skonto, sofern sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.

(3) Werkleistungen. Bei Werkleistungen (insbesondere Verlegung) erfolgt die Abrechnung gemäß VOB/B in Abschlagszahlungen nach Baufortschritt: üblicherweise 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % nach Hälfte der Leistung, 20 % nach Fertigstellung und 10 % nach Abnahme. Sicherheitseinbehalte richten sich nach den Regelungen der VOB/B.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB); die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Bemusterung

(1) Kostenfreie Muster stellt der Auftragnehmer bis zu einem Umfang von zehn Stück pro Projektanfrage zur Verfügung. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands frachtfrei.

(2) Ab einem Musterwert von 50 € pro Einzelmuster behält der Auftragnehmer sich vor, einen Pfand in Höhe des Warenwerts einzubehalten, der bei Auftragserteilung oder bei unbeschädigter Rückgabe des Musters binnen 30 Tagen vollständig erstattet wird.

(3) Bei Werkleistungen über 15.000 € Auftragsvolumen sind im Showroom Miesbach oder auf der Baustelle vereinbarte Original-Bemusterungen kostenfrei und verbindlich für die Leistungsbeschreibung.

§ 6 Verlegeleistungen

(1) Für Werkleistungen in Form von Fliesen- und Natursteinverlegung gilt — vorrangig vor den Regelungen dieser AGB — die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, ergänzend die anerkannten Regeln der Technik (u. a. ZDB-Merkblätter, DIN 18157, DIN 18352).

(2) Erweiterte Gewährleistung. Abweichend von der gesetzlichen Regelung gewährt der Auftragnehmer auf die eigene handwerkliche Verlegung eine Gewährleistung von zehn Jahren ab Abnahme. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Fachgerechtheit der Verlegearbeit; ausgenommen sind Materialfehler, soweit sie in die Verantwortung des Herstellers fallen, sowie Schäden infolge baulicher Veränderungen oder unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber.

(3) Vor Leistungsbeginn sind Untergrund, Feuchteschutz, Gefälle und Dehnungsfugen zu prüfen. Der Auftragnehmer weist schriftlich auf etwaige Bedenken hin (Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B).

(4) Die Abnahme erfolgt förmlich nach § 12 VOB/B. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden protokolliert und binnen angemessener Frist beseitigt.

§ 7 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Sichtbare Mängel sind bei Übergabe bzw. Ablieferung, spätestens binnen einer Woche, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB gegenüber Kaufleuten). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die weiteren Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz gem. §§ 280 ff. BGB) zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Handelsgeschäfte beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr. Für eigene Werkleistungen gilt § 6 Abs. 2.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit nicht Abs. 1 eingreift.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Miesbach.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

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Unser Versprechen

  • binnen 7 Tagen Beratungstermin
  • kostenfrei in 48 Std. Musterversand
  • in 14 Tagen nach Aufmaß Festpreis-Angebot
  • 10 Jahre auf eigene Verlegung Gewährleistung

Kitzerow Keramik GmbH

Bodenschneidstr. 7
83714 Miesbach · Oberbayern

Telefon +49 8025 3044 Telefax +49 8025 3549 E-Mail info@kitzerow-keramik.de

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Bodenschneidstr. 7, 83714 Miesbach

Öffnungszeiten

  • Mo–Fr 08:00 – 18:00 Uhr
  • Sa 09:00 – 14:00 Uhr
  • So geschlossen

Termin gerne erwünscht, aber keine Pflicht.

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